DEGA-Empfehlung 103 und DEGA-Richtlinie 103-1


Der DEGA-Schallschutzausweis der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) basiert auf der DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau - Schallschutzausweis", die vom DEGA-Fachausschuss Bau- und Raumakustik erstellt wurde.

Hier kann die aktuell gültige Ausgabe der DEGA-Empfehlung 103 (2018) heruntergeladen werden.

Die DEGA-Empfehlung 103 definiert sieben Schallschutzklassen zur Bewertung von Wohneinheiten als Ergänzung der Schallschutzanforderungen der DIN 4109. Mit diesen Klassen kann der gewünschte Schallschutz schon in der Planungsphase festgelegt werden und bestehende Gebäude aufgrund ihres Schallschutzes bewertet und eingeordnet werden.

Aktueller Hinweis: Im September 2024 ist die neue DEGA-Richtlinie 103-1 "Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1" erschienen.
Zusammen mit einem späteren zweiten Teil "DEGA-Schallschutzausweis" (103-2) werden diese beiden Richtlinien die bisherige DEGA-Empfehlung 103 ersetzen. Bis zur Veröffentlichung des zweiten Teils 103-2 (vsl. im Sommer 2025) bleibt Abschnitt III der DEGA-Empfehlung 103 weiterhin gültig - und somit auch das derzeitige Excel-Tool (2021).

Weitere Hinweise, die sich aufgrund häufiger Fragen bei der Anwendung ergeben, werden unter dem Menüpunkt "FAQ" beantwortet.